30 Jahre Klausurtagung 2024 – 30 Jahre erfolgreiches Handeln

Im Jahr 2024 führte der Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Hellersdorf nun schon zum 30. Mal seine jährliche Klausurtagung mit Teilnehmern aus allen Vereinen, in Form des „Rates der Vorsitzenden“ – als Beschlussorgan des Verbandes – durch.
Nach einer Tagesordnung von 21 Punkten wurde an einem Wochenende von den Teilnehmern der Veranstaltung eine Bilanz des letzten Jahres gezogen und die Weichen in die Zukunft gestellt.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt war die Problematik der Umsetzung der neuen Wertermittlungsrichtlinie des Landesverbandes für die Bewertung des
Eigentums von Unterpächtern nach Kündigung; und dies in Verbindung mit einer umfangreichen Werbung neuer Wertermittler.
In einer Bilanz der Durchsetzung rechtlicher Festlegungen konnte festgestellt werden, dass in allen Vereinen für alle Parzellen Dichtheitszertifikate für alle
Abwassersammelanlagen, sowie vollständige Nachweise für die ordnungsgemäße Eichung der Wasseruhren sowie der Elektrozähler vorliegen.
Offen sind noch – was für mehr als 2000 Parzellen nicht so einfach durchsetzbar ist und großen Aufwand erfordert – die Erfassung der Brunnenanlagen auf allen Parzellen. Auf der Grundlage einer Forderung des Bezirksamtes wurde auf der
Tagung festgelegt, dass bis zum 31. Juli 2025 alle Brunnenanlagen auf Parzellen zu erfassen und in einer Übersicht zusammenzustellen sind.
Ein noch schwieriges Thema ist die Durchsetzung eines Beschlusses, der bereits auf der Klausurtagung 2021 gefasst wurde. Dies ist die Überprüfung des ordnungsgemäßen Anschlusses aller Sanitärelemente an die Abwassersammelgrube durch Bevollmächtigte des Verbandes. Hier konnte als Bilanz festgestellt werden, dass erst ca. zwei Drittel der Parzellen geprüft sind. Um auch diesen Beschluss erfolgreich umzusetzen, wurde festgelegt, dass bis Oktober 2025 die restlichen Sanitärprüfungen durchzuführen sind.
Ein immer wiederkehrendes Thema war die Heckenhöhe in Parzelle. In einer umfangreichen Diskussion zu Heckenhöhen, Heckenbreiten, zu Hecken außerhalb von Parzellengrenzen sowie zum Durchwachsen von Hecken durch die Umfriedung von Kleingärten wurde von allen Teilnehmern bestätigt, dass die bereits 2020 einstimmig beschlossene Aktion „Tag der Hecke“ auch in den kommenden Jahren konsequent weiter durchgesetzt wird.
Wie jedes Jahr wurde auch diesmal im Rahmen der Klausurtagung der Einsatz der Mittel aus dem Pachtzinseinbehalt für die Durchsetzung von Projekten, für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Kleingartenflächen diskutiert und die entsprechenden Festlegungen für das Jahr 2025 getroffen. So sollen in diesen Zeitraum, neben einigen kleineren Projekten, für zwei Vereine neue Außenumfriedungen errichtet, eine zentrale Kompostieranlage gebaut und für einen Verein eine neue Trinkwasseranlage in Auftrag gegeben werden.
Ein wesentlicher Punkt der Veranstaltung war die Prüfung der Aktualität und Rechtmäßigkeit der Satzungen der Vereine des Verbandes. Dazu wurde anhand der in Kraft gesetzt Dokumente geprüft, ob wichtige rechtliche Entscheidungen, wie zum Beispiel das Urteil des Bundesgerichtshofes und die Festlegungen des Bundesfinanzministeriums zur Problematik „Umlagen“ schon Teil der Satzungen waren.
Weitere Themen waren  – verbunden mit notwendigen Beschlüssen :
– Die Errichtung eines e-Mail-Pools unter Einbeziehung möglichst aller Pächter.
– Das Anbringen einer deutlich sichtbaren Parzellennummer an der Garteneingangstür.
– die Aufforderung an die Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände der Vereine zur     Teilnahme an den Schulungen des Landesverbandes zu Fragen der Aufgaben von Vorständen, von Schatzmeistern aber auch von Finanzprüfern.
– die rechtssichere Durchführung von Mitgliederversammlungen und ihrer Beschlüsse   auf der Grundlage eines allen Vereinen zur Verfügung gestellten Algorithmus zur Durchführung von Mitgliederversammlungen mit und ohne Wahl.
Dr. Franke