Liebe Gartenfreunde,
im Verlauf der letzten Monate war es erforderlich, einige Änderungen zum Problemkreis „Bauanträge“ vorzunehmen bzw. solche für die nächsten Beschlussfassungen vorzubereiten.
Damit es nicht zu unnötigen Rücksprachen oder Beschwerden in Sachen baulicher Maßnahmen kommt, möchte ich mit dieser Mail informieren, was sich geändert hat bzw. was sich ändern soll und bitte darum, dass mit Eingang dieses Schreibens sofort entsprechend gehandelt bzw. entschieden wird.
Anlagen zu den Bauanträgen brauchen zukünftig nur noch durch den Bauobmann des Vereins unterzeichnet werden. Eine entsprechende Änderung des Formulars wird zeitnah realisiert.
Zu allen in der Bauordnung ausgewiesenen Maßnahmen, die eine Bauabnahme erforderlich machen, ist durch den Bauobmann des Vereins eine Vor-Ort-Besichtigung vorzunehmen und das entsprechende Formular auszufüllen. Dieses Formular kann mit den Originalunterschriften versehen digital dem Bezirksverband zugeleitet werden.
Bauanträge, die durch den Bezirksverband genehmigt werden müssen, werden zukünftig an den Pächter per Postversand an den Verein jedoch nur noch in digitaler Form gesendet. Alle Bauanträge, die dem Bezirksverband zugeleitet werden, sind in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Digital eingereichte Bauanträge werden nicht entgegengenommen und nicht bearbeitet.
Bauanträge zu Solaranlagen sind, nicht wie in der Ordnung ausgewiesen, an das Bezirksamt zu senden, sondern an den Bezirksverband. Dazu gibt es ein nachträglich gesondert in der Homepage hinterlegtes Antragsformular, das dann in ausgefüllter Form über den Verein an den Bezirksverband zu übersenden ist.
(Hinsichtlich der Genehmigung sei noch einmal darauf verwiesen, dass die zuständige Stadträtin bzw. Bürgermeisterin des Bezirks festgelegt hat, dass nur Insellösungen, die nicht in das Stromnetz des Vereins einspeisen, genehmigt werden können. Für die Genehmigung ist zusätzlich erforderlich, dass der Nachweis erbracht wird, dass die Solaranlage durch eine Fachfirma errichtet oder wenigstens durch einen Fachmann abgenommen ist. Des Weiteren ist der Abschluss einer Versicherung für die Anlage nachzuweisen)
Alle bekannten Pools, die nicht rechtmäßig errichtet sind, sowie zu große Trampoline, sind, nach einer entsprechenden Aufforderung durch Euch an den Pächter, sofort zurückzubauen.
In Sachen der Genehmigung von sogenannten „flexiblen Laubenvorplätzen“ haben die Klausurtagungen 2023 und 2024 sich darüber ausgesprochen, dass aufgrund der Tatsache, dass die vom Stadtrat genehmigte Form einer solchen Baulichkeit (eigentlich eines Pavillons) von einem Großteil der Pächter nicht eingehalten wird. So werden die Folien bzw. Planen fest mit dem Gerüst verbunden bzw. es werden sogar Doppelkammer-Stegplatten eingesetzt (und dies im Widerspruch zum Bauantrag).
In der letzten Sitzung des Rates der Vorsitzenden wurde diese Problematik noch einmal angesprochen und es wurde festgelegt, dass der Bezirksvorstand die Entscheidung in der Sache noch einmal zum Verbandstag 2025 zum Tagesordnungspunkt macht.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle eingegangenen Bauanträge auf Wiedervorlage gelegt und dann entsprechend der Beschlussfassung des Verbandstages danach bearbeitet.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Franke 1. Vorsitzender