Abwassersammelgrube zu Regenwasserzisterne

Sehr geehrte Gartenfreunde,
der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Abwassersammelgruben, die aufgrund ihres baulichen Zustandes bzw. aufgrund des Ablaufs ihrer Nutzungszeit nicht mehr bewertet werden, vom Pächter der Parzelle auszubauen und zu entsorgen sind.
Aufgrund einer Sondergenehmigung des damaligen Stadtrates ist es dem Vorstand gelungen, eine Lösung herbeizuführen, die betroffene Pächter von der Zahlung einer vierstelligen Euro-Summe befreit.
Diese Lösung gestattet uns ,aufgelassener Abwassergruben in der Erde zu belassen und sie nach Spülung durch eine Fachfirma als Regenwasserzisterne zu nutzen.
Bei einigen der letzten Anträge auf Errichtung einer neuen Abwassersammelanlage musste festgestellt werden, dass die Gruben unterschiedlich genutzt werden, so z.B. sogar zur Entsorgung von Abfällen.
Dies ist ohne Ausnahme nicht statthaft und würde im Falle der Kenntnisnahme durch den Zwischenpächter dazu führen, dass der Pächter diese Grube sofort zurückbauen muss.
Um die durch den Stadtrat ausgesprochene Sondergenehmigung wirksam bleiben zu lassen, soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Genehmigung zur Nutzung einer aufgelassenen Abwassersammelgrube als Regenwasserzisterne damit verbunden ist, dass diese Grube an die Dachentwässerung anzuschließen ist. Das bedeutet konkret, das Niederschlagswasser muss in die Grube abgeleitet werden, um den Bestand einer Altgrube zu erhalten.
Ich bitte alle Mitglieder, die einen entsprechenden Bauantrag stellen, von vornherein darüber zu informieren, damit nicht Kosten entstehen, die von vielen nicht mehr getragen werden können.

Mit freundlichem Gruß
Dr Franke 1. Vorsitzender