Hellersdorf rüstet sich zur Errichtung seiner vierten neuen Kleingartenfläche
Manchmal kommt unerwartetes Glück im Unglück.
Schon seit mehr als zwei Jahrzehnten haben die Ämter des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf dem Kleingartenwesen eine brachliegende Fläche für die Errichtung einer Kleingartenanlage zugesprochen.
Jedoch wurde die Übergabe immer wieder verzögert, da die BIM die Übergabe immer davon abhängig machte, dass es für die Fläche einen Bebauungsplan gibt, der die Errichtung einer Kleingartenanlage beinhaltet.
Der Bebauungsplan 10-45 umfasste von Anfang an eine Grünfläche, die dem Kleingartenwesen zugeordnet werden sollte.
Das Wohnungsgroßprojekt der GESOBAU führte dann aber dazu, dass die BIM die gesamte Fläche an die Wohnungsbaugesellschaft verkaufte. Auf der Grundlage des laufenden Bebauungsplanverfahrens kam es dann aber dazu, dass eine Fläche „Grün“ bleiben sollte; was dazu führte, dass diese an die Kommune zurück gegeben wurde.
Damit war der Weg frei für die Errichtung der Kleingartenanlage „Hellersdorfer Gut“ mit 25 neuen Parzellen.
Der Bezirksverband der Gartenfreunde Hellersdorf stand damit vor einer großen Aufgabe, deren Bewältigung alle Kräfte des Verbandes fordern würde.
Eine fast 10.000 Quadratmeter große, mit Wildwuchs bewachsene Fläche sollte einmal eine neue Kleingartenanlage werden. Hinzu kam, dass auf dieser Fläche noch acht Erholungsgärtner ihr „zu Hause“ hatten und auch im Rahmen der neuen Anlage ihre Flächen weiter bewirtschaften wollten.
Um das Projekt beginnen zu können, fehlten jetzt zwei Dinge – ein Konzept und vor allem Geld.
In einer Auftaktberatung des Verbandes wurde eine erste Gestaltung der Fläche im Rahmen des Bebauungsplanes erarbeitet und in einer Skizze (siehe Anlage) als Diskussionsgrundlage, zusammen mit der Erfassung der wesentlichsten Schritte, zur Errichtung der Anlage, zusammengestellt.
Diese Schritte sind:
- Beräumung der Fläche einschließlich der Beseitigung von Bauresten der zurückliegenden Nutzung sowie Beseitigung des über Jahre entstandenen Wildwuchses.
- Abheben des Oberbodens und Aufbringen von ca. 20 bis 30 cm Mutterboden.
- Einfriedung der Gesamtanlage einschließlich Einbau der Zugangstore.
- Errichtung von Gartenwegen als Voraussetzung für den Zugang zu den einzelnen Parzellen.
- Errichtung der Gräben für die Verlegung der Medienleitungen bis einen Meter in jede Parzelle.
- Errichtung der Hausanschlüsse für Wasser und Strom durch die Berliner Wasserbetriebe bzw. durch Stromnetz.
- Durchwegung der bestehenden Kleingartenanlage „Alt-Hellersdorf“ als zukünftigen Fuß- und Radweg in das dahinterliegende Wohngebiet.
- Errichtung eines Durchgangsweges von der Alten Hellersdorfer Straße bis zum neu zu errichtenden Wohngebiet in einer geplanten Breite von vier Metern.
Schon die Parzellierung der Fläche stellte alle vor große Probleme, denn der Wildwuchs und die von allen gewünschte Einbeziehung der Parzellen der Erholungsgärtner ließen oft nur Schätzungen zu.
Trotzdem gelangt es nach und nach mit einem Vermesser, einem Architekten und einem Fachplaner ein tragfähiges Konzept für die neue Anlage zu entwickeln.
Es war aber nur der Anfang der Probleme, denn um zu bauen war Geld erforderlich.
Zwar wurden dem Verband die notwendigen Fördermittel zugesagt, jedoch sollte er, um sie nutzen zu können, eine sogenannte BPU vorlegen, was für Laien völliges Neuland war.
Aber mit Hilfe der Fachleute wurde auch diese Hürde genommen und dem Verband im Monat Juni 2021 der Zuwendungsbescheid für die notwendigen Gelder übergeben.
Das war der eigentliche Start für die Errichtung einer neuen Kleingartenanlage.