Kleingärten – das „grüne Salz“ der Großstadt.
Zwischen Geschoßbauten und Siedlungshäusern
liegen die grünen Oasen Hellersdorfs,
die ein wesentliches Unterpfand
für die Lebensqualität der Menschen
sowie für die Attraktivität des Bezirkes sind.
Gemäß § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es während der Vegetationsperiode vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu roden, abzuschneiden oder zu beseitigen. Ein „schonender Form- und Pflegeschnitt“ dagegen ist ganzjährig zugelassen. Alle Gartenbesitzer sollten vor dem Heckenschnitt das Gehölz unbedingt auf Vogelnester kontrollieren.
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Landesverband der Gartenfreunde