„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ oder „Wie bekomme ich einen Kleingarten?“
Der Bezirksverband ist vom Land Berlin und anderen Eigentümern als Zwischenpächter für den Grund und Boden der Kleingartenanlagen im Ortsteil Hellersdorf mit dem Ziel der Unterverpachtung von Kleingartenparzellen beauftragt und
somit für die Führung einer zentralen Bewerberliste zuständig.
Da nur selten neu erschlossenes Gelände für Kleingärten zur Verfügung steht, werden Ihnen Kleingärten angeboten, die bereits bewirtschaftet werden; d.h. wir verpachten fertige Kleingärten unter, für die dem scheidenden Unterpächter für sein Eigentum an Baulichkeiten, Außenanlagen und Aufwuchs eine Entschädigungssumme zu zahlen ist. Dies erfolgt auf der Grundlage einer Abschätzung nach den Richtlinien des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., die die Höchstsumme der Entschädigung ausweist.
Zur Sicherung Ihrer Bewerbung ist einmal im Jahr das noch bestehende Interesse an einem Kleingarten schriftlich oder mündlich zu bekunden.
Bei der Verpachtung werden mehrere Bewerber nach der Reihenfolge der
Anmeldung ausgewählt und zur Besichtigung eingeladen. Die Entscheidung zur Verpachtung trifft der Bezirksvorstand nach Rücksprache mit dem Vorstand der Kleingartenanlage. Der einmalige Aufnahmebeitrag beträgt 10,00 €uro.
Wie geht es weiter:
Zunächst müssen Sie den Fragebogen durch Anklicken (3 Seiten) aufrufen.
Es wird empfohlen, die heruntergeladene Datei abzuspeichern und danach
diese Datei mit dem Explorer und „Öffnen mit“ einem Acrobat Adobe Programm
oder Google Chrome aufzurufen. (Der Edge PDF Viewer ist nur eingeschränkt nutzbar.)
Die Beantwortung der Fragen erfolgt dann durch Anklicken der Kästchen.
Bei vollständiger Beantwortung und Anklicken der „Prüfung“ sollte das
Formular „Bewerber um einen Kleingarten“ heruntergeladen werden.
Beide ausgefüllt und unterschrieben sind an uns zusenden.
(Bei anfallenden Problemen fordern Sie die Datei über das Kontaktformular an.)
Um Ihnen eine Information über die auf Sie zukommenden einmaligen und
regelmäßigen Kosten zu geben, können der folgenden Übersicht mögliche
Kostenpositionen entnommen werden. Dabei ist festzustellen, dass jede einzelne Position (zum Beispiel Höhe des Mitgliedsbetrages, Umlagen) entsprechend den Beschlüssen des jeweiligen Vereins festgelegt und andere Positionen von Ihrem persönlichen Verbrauch abhängig sind:
Welche Kosten können im Rahmen der Anpachtung eines Kleingartens anfallen